Ellen Demuth: „Kommunale Entlastung des Bundes muss ungekürzt an die Kommunen im Land weitergegeben werden“
In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition auf Bundesebene festgehalten, dass die Kommunen ein zentraler Bestandteil des Gemeinwesens sind und die Aussage getroffen: „Um die grundsätzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern, müssen die Kommunen handlungsfähig sein“.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat sich der Bund mit den Ländern darauf verständigt, eine weitere finanzielle Besserstellung der Kommunen ab 2018 einzuführen, weil dort viele gesamtgesellschaftliche Herausforderungen gemeistert werden.
So erhalten die Städte, Kreise und Gemeinden in Deutschland mit rund 5 Milliarden Euro jährlich ein umfangreiches Finanzpaket. Diese Summe soll über folgende Mechanismen den Weg in die Kommunen finden:
· 2,76 Milliarden Euro über eine Anhebung des kommunalen Umsatzsteueranteils
· 1,24 Milliarden über eine Anhebung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft (KdU)
· 1 Milliarde über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder, die sodann an die Kommunen weiterzuleiten ist.
Diese 1 Milliarde Bundesmittel bedeuten für Rheinland-Pfalz rund 48,3 Millionen pro Jahr zusätzliche Unterstützung für Städte, Kreise und Gemeinden.
Entgegen der Absicht des Bundes, dass diese Mittel vollständig an die kommunale Ebene weitergeleitet werden sollen, hat die Landesregierung nun das Landesaufnahmegesetzes (Drs. 17/1514) geändert und nur eine Weiterleitung in Höhe des Verbundsatzes (21 Prozent) beschlossen.
Die restlichen 79 Prozent möchte sie im Landeshaushalt einbehalten. Demnach würden die Kommunen nur rund 10 Millionen Euro erhalten, während die restlichen rund 38 Millionen Euro den Landeshaushalt aufbessern würden.
Legt man eine Pro-Kopf-Verteilung der 48,3 Millionen Euro auf die Städte und Kreise zu Grunde, bedeutet dies eine jährliche Einbuße für den Kreis Neuwied von 9,51 Euro pro Einwohner und Jahr (statt 2.159.001 Mio Euro jährlich nur 453.390 Euro Euro Zuteilung).
Dies kann in Anbetracht unserer Haushaltssituation und der klaren Absichtserklärung des Bundes hinsichtlich des Verwendungszweckes so nicht akzeptiert werden.